Widerrufs-
recht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich
(1) Anbieter von quicktc ist die Companeer GmbH.
(2) Die Nutzung dieses Leistungsangebotes richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung des Corona-Schnelltests durch die Companeer GmbH, Companeer GmbH, (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) an Verbraucher (nachfolgend auch „Kundin“ und „Kunde“ genannt). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung der Kundin oder des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
(4) Der Verkäufer ist zu Änderungen dieser AGB jederzeit berechtigt. Änderungen dieser AGB werden nur aus triftigen Gründen z.B. neue technische Entwicklungen, Änderung der Rechtsprechung oder anderen gleichwertigen Gründen durchgeführt. Kundinnen und Kunden werden auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Kundin oder dem Kunden hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.
(6) Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsumfang
(1) quicktc bietet die Möglichkeit der Terminbuchung für einen SARS-CoV-2 / Corona-AntigenSchnelltest. Weder die Nutzung noch die Vereinbarung von Sprechstunden ersetzen einen traditionellen Arztbesuch. Kundinnen und Kunden werden aufgefordert in dringenden Fällen einen Arzt oder eine Notfallambulanz aufzusuchen. Für die medizinische und therapeutische Versorgung gelten die besonderen berufsrechtlichen Bestimmungen und Einschränkungen. Dadurch ist das Leistungsangebot auf die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten begrenzt.
(2) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Leistungen. Die Companeer GmbH ist berechtigt die Nutzung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
(3) Als Kundinnen und Kunden zugelassen sind Personen über 18 Jahren. Kundinnen und Kunden unter 18 Jahren benötigen die unterschriebene Einverständniserklärung einer oder eines Erziehungsberechtigten oder erscheinen in Begleitung einer oder eines Erziehungsberechtigten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die während des Buchungsvorgangs von quicktc erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen von der Kundin oder dem Kunden vollständig und korrekt angegeben werden. (2) Die Anmeldung, die die verbindliche Buchung zur Teilnahme am Test darstellt, ist nur über das Anmeldeformular der ONLINE-Anmeldung unter URL möglich.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde bei der ONLINE-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat sowie die Testgebühr bezahlt hat. Mit Klick auf den entsprechenden Button „kostenpflichtig buchen“ erklärt die Kundin oder der Kunde verbindlich unseren Dienst in Anspruch nehmen zu wollen.
(4) Nach abgeschlossener Buchung erhält die Kundin oder der Kunde via Email eine Terminbestätigung sowie einen codierten Buchungsnachweis, der vor Ort im quicktc vorzuzeigen ist. Dies kann über ein elektronisches Medium oder über einen gut lesbaren Papierausdruck erfolgen.
(5) Zwingende Zugangsberechtigungen zum quicktc:
(1) Nur mit Vorlage des persönlichen Buchungsnachweises und nur zum gebuchten TestZeitfenster kann die zu testende Person im quicktc getestet werden
(2) Zudem ist das Vorzeigen eines gültigen Personalausweises erforderlich für den Zutritt zum quicktc.
(3) Jede Kundin bzw. jeder Kunde ist verpflichtet eine Maske zu tragen und den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des quicktc Folge zu leisten.
(6) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher gem. § 312 g III Nr. 9 BGB nicht besteht, da es sich um einen Vertrag zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§ 4 Bezahlung
(1) Der Kundin oder dem Kunden werden für die Bezahlung mehrere Zahlungsmöglichkeiten (z.B. per Kreditkarte, Sofort, per PayPal usw.) zur Verfügung gestellt.
(2) Es gelten die auf der Website des quicktc ausgewiesenen Preise.
(3) Die Preise für die Durchführung der Corona-Antigen-Schnelltests enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer, da es sich hierbei um heilberufliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 UStG handelt.
§ 5 Widerrufsbelehrung
(1) Die Kundin oder der Kunde hat das Recht seinen verbindlich gebuchten Termin bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt mittels einer schriftlichen eindeutigen Erklärung (siehe nachfolgendes Muster-Widerrufsformular). Das hier aufgeführte Widerrufsrecht gilt allein für den Service der Terminbuchung. Wird die 24 Stunden-Frist unterschritten, besteht ein Anspruch des Verkäufers auf Zahlung der gebuchten Beratung.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Companeer GmbH
Parkstraße 22
80339 München
Deutschland,
quicktc@companeer.com
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Buchung des Corona Antigen-Schnelltests (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
(2) Bei Ausfall des Teststermins, der im Verantwortungsbereich von quicktc liegt, hat die Kundin oder der Kunde entweder Anspruch auf Rückerstattung der Kosten oder auf einen neuen Testtermin.
(3) Im Falle einer Rückerstattung erhält die Kundin oder der Kunde spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufes eine Rückerstattung der Kosten. In keinem Fall werden der Kundin oder dem Kunden aufgrund der Rückzahlung Entgelte berechnet.
§ 6 Datenschutz
(1) Zu den Qualitätsansprüchen von quicktc gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kundinnen und Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus der Anmeldung sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von der Companeer GmbH daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Die Companeer GmbH wird die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln.
(2) Im Falle eines positiven Testergebnisses ist quicktc als private Untersuchungsstelle nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 IfSG gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 t) IfSG bzw. § 7 Abs. 1S1 Nr. 44a IfSG verpflichtet, die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. (3) Weitere Informationen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und den Rechten der Kundinnen und Kunden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter URL.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Im Rahmen der Nutzung des quicktc durch die Kundin oder dem Kunden haftet die Companeer GmbH nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
(1) Für Schäden, die durch die Companeer GmbH oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet die Companeer GmbH unbeschränkt.
(2) In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet die Companeer GmbH nicht. Im Übrigen ist die Haftung von LIMA für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen von der Companeer GmbH . Um eine wesentliche Vertragspflicht handelt es sich bei einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.